Zahlreiche Zuchtvereine erstellen unter eigener Regie Prüfungsordnungen und nehmen Prüfungen des Begleithundes mit Verkehrsicherheit ab, wie unter anderem die Gebrauchshundevereine im VDH und Dissidentenvereine wie UCI, IRJGV und DHZ SV. e.V. Bei einer Begleithundeprüfung (BH) handelt es sich um einen vorgegebenen Unterordnungsablauf des Hundes zusammen mit seiner Führperson durch bestimmte Hörzeichen (Kommandos). Während eines Prüfungsablaufes, z. B. Unterordnung, unter dem VDH wird jegliche Art von Führerhilfen, wie wiederholte Kommandos, ständiges loben, streicheln, motivieren, anfassen, bestrafen, Futtergaben etc. als fehlerhaft bewertet und können zur Disqualifikation führen.
Die anerkannte Begleithundeprüfung besteht aus drei Teilen: Teil 1- Sachkundeprüfung, schriftlicher Test für den Hundehalter/Hundeführer-Ausweis Teil 2- Praktischer Unterordnungsablauf mit und ohne Leine Teil 3- Verkehrsicherheit und Wesenüberprüfung des Hundes.
Die Ausbildung des Begleithundes entstand ursprünglich aus der sportlichen Unterordnung des Schutzhundes Stufe 1, die wiederum aus der Ausbildung des Diensthundes stammt. Diese Art von Unterordnungsablauf ist die Basis der Hundeausbildung im Allgemeinen und wird weltweit im dieser Form praktiziert. Die Gebrauchshundevereine (nur im VDH) haben aus dem Unterordnungsablauf des Schutzhundes Stufe 1, die Prüfungsordnung des Begleithundes entwickelt und durch dafür eigens geschulte Hundesport-Leistungsrichter gestellt. Nur sie sind für die Abnahme und Vergabe des Ausbildungskennzeichens „Geprüfter Begleithund“ berechtigt. Nur solch geprüfte Begleithunde können zu weiteren anerkannten VDH-Prüfungen zugelassen werden, wie z.B. Fährtensuchen, Schutzhundesport und Agility – Wettkämpfe oder Wettkämpfen im Turnierhunde- und Breitensport. Auch ein gut ausgebildeter Rettungshund darf nur in den Einsatz abgerufen werden, wenn er nachweisen kann, dass er ein unter dem VDH geprüfter Begleithund ist. Erst dann wird er zum Realtest zugelassen für die Einsatzfähigkeit im Ernstfall. Manche Dissidentenzuchtvereine haben ihre eigene Begleithunde-Prüfungsordnung entwickelt, abgeleitet aus der VDH- Prüfungsordnung. Der Unterordnungsablauf der Begleithundeprüfung von DHZ SV. e.V. ist eine reduzierte Anforderung des Originals und dessen „Richter“ sind oftmals selbst nicht in der Lage, den eigenen Hund zum Begleithund auszubilden (aus meiner eigenen Erfahrung als ehemalige Leistungsrichterin in diesem Verein). Die Begleithundeprüfung des IRJGV besteht aus einer simplen Leinenführigkeit. In diesem Sinne existieren auch im VDH Zuchtvereine, die ihre eigenen Begleithundeprüfungen abhalten, wie z.B. der Labrador Retriever Club. Auch solche Prüfungen haben außerhalb des jeweiligen Zuchtvereines keine Gültigkeit, sind also im VDH nicht anerkannt. Der so genannte Hundeführerschein ist im Allgemeinen eine erhebliche Abkürzung der Begleithundeausbildung. Manche Tierärzte mit „Hundeschul-Ambitionen“ vergeben einen nicht anerkannten „Hundeführerschein“ an Hundehalter nach Ausfüllen von Testformularen, ohne jegliche Ausbildungsnachweise des Hundes selbst. Jede Art von Hundeführerscheinen und Begleithundeprüfungen mit Sachkundenachweis sind in der Gesetzgebung nicht verankert. Es handelt sich hierbei um Selbstanerkennung der jeweiligen Vereine und sogar von manchen Hundeschulen. Die Begleithundeprüfung unter dem VDH kann nur in den jeweiligen Ortsgruppen der Zucht- und Gebrauchshundevereine für Schutzhunde absolviert werden und setzt eine Mitgliedschaft voraus. Die Gebrauchshundevereine betreuen Rassehunde (Gebrauchshunde) die Arbeitsprüfungen für deren Zuchtzulassungen benötigen (Schutzhundeprüfungen), um die natürlichen Veranlagungen dieser Hunde zu erhalten. Durch den Schutzhundesport werden die Fähigkeiten in der Fährtensuche, Arbeitsbereitschaft, im Gehorsam und im Schutzbereich extrem gefördert und somit wird eine erhebliche Selektion der Gebrauchhunderassen geschaffen. Solche Hunde sollen nicht nur eine natürliche Aggression aufweisen können, sondern und viel mehr die Bereitschaft sich unterzuordnen auch bei extremen Kampfhandlungen, so dass die Aggression des Hundes in jeder Situation unter Kontrolle seiner Führperson steht. Solche sportlichen Höchstleistungen können nur Hunde mit extrem gutem Nervenkostüm (Belastbarkeit) vollbringen. Die Belastbarkeit des Hundes ist das Ergebnis von Zuchtauslese. Sie kommt künftigen Rettungs- und Diensthunden zugute. Gebrauchhunderassen sind Hunde, die dem Menschen nützliche Dienste leisten in Zusammenarbeit als dessen individuelle Berufspartner und als solche auch zu bewahren.
Im VDH sind 9 Gebrauchshunderassen anerkannt: Airedale-Terrier, Belgische Schäferhunde, Bouvier, Deutscher Boxer, Deutscher Schäferhund, Dobermann, Hovawart, Riesenschnauzer, Rottweiler.
Die jeweiligen Zuchtvereine sind innerhalb des VDH der Arbeitsgemeinschaft der Zuchtvereine und Gebrauchshundeverbände (AZG) angeschlossen. In diesem Sinne ist auch der Prüfungsablauf des Begleithundes eine sportliche Prüfung, wobei der Leistungsrichter den Schwerpunkt auf das Wesen des geprüftes Hund legt (seine Belastbarkeit), die Bindung zum Hundeführer und die Bereitschaft, sich unter zu ordnen. Für Leistungsrichter sind sowohl ängstliche, so wie aggressive Hunde wesensschwach und somit unberechenbar.
Zitat: Begleithundeprüfungen, Hundeführerschein, Ausbildungskriterien- bzw. Qualitätskriterien des Ausbilders und ähnliches, sind Gesichtspunkte, die nicht gesetzlich geregelt sind. Daher kann jeder sich nennen wie er möchte, entwerfen und ausführen, was ihm gefällt. Juristisch sind alle gleichgestellt. Nur ein guter Rechtsanwalt, der selbst Hundeführer ist, erkennt bei Notwendigkeit die wahren Unterschiede.